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Veluwezoom 5
1327 AA - Almere
Niederlande
Registrierungsnummer Handelskammer Gooi-, Eem-und Flevoland: 52818837
Artikel 1: Anwendbarkeit, Definitionen
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote und Verträge, des weiteren für Ausbildungsangebote sowie dem Kauf und Verkauf von Dienstleistungen von "OEM" und können angefordert werden bei www.officeelearningmenu.de GA Hulsebos h.o.d.n. OEM Office Elearning Menu, Almere - Niederlande, hiernach genannt "OEM".
2. Die Vertragspartner werden wie folgt definiert:
a. Der Käufer bzw. Besteller, welcher unsere Waren oder Leistungen in seiner selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit nutzt oder in seiner behördlichen Tätigkeit verwendet. Rechnungen werden entsprechend ausgestellt;
b. Verbraucher: die natürliche Person, die nicht in seiner selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit oder in seiner behördlichen Tätigkeit unsere Waren oder
Leistungen verwendet;
c. Teilnehmer: die natürliche Person, die an einem Lehrprogramm teilnimmt;
d. Trainer: ein von OEM eingestellter oder ein OEM Mitarbeiter der akkreditiert ist MOS Kurse zu dozieren:
e. Ihr Vertragspartner ist OEM Office Elearning Menu.
3. "Dokumente" sind alle von OEM angefertigten Schriftstücke, gültige ID, Diplome, Zeugnisse, usw. in Papierform oder als Datenträger z.B. CD-ROMs, DVDs, USB-Sticks, etc.
4. Unter dem Begriff "Kurs" werden alle Ausbildungen, Kurse, Workshops, Lehrgänge, etc. aus dem Schulungsangebot von OEM bezeichnet. Dies kann auch ein individuelles Training oder eine Präsenzschulung sein.
5. "Entschädigung" ist die Vergütung die für eine Ware oder Leistung von OEM gezahlt werden muss.
6. Unter "schriftlich" wird in diesen Bedingungen verstanden: alle schriftliche Korrespondenz per Brief, E-Mail, Fax oder anderen Kommunikationsmitteln, die dem heutigen Stand der Technik entsprechen oder gesellschaftlich als solche anerkannt sind.
7. "Website": die OEM eigene Website wie festgelegt unter Absatz 1.
8. "Unternehmen": von OEM oder von Dritten an OEM bereitgestellte Schulungsunterlagen, Handbücher, Referenz-Bücher, etc. Quick Reference Cards, Website-Partner.
9. Es gibt keine Ausnahmen für diese AGB - Bestimmungen. Demnach können diese nicht für einen Teil der Bestimmung geltend gemacht werden.
10. Bei Abweichungen oder Unstimmigkeiten durch Übersetzungsfehler(n), ist der niederländische Text maßgebend.
11. Diese Bedingungen gelten für zusätzliche Lehrgänge und/oder Weiterbildungen sowie für Teilaufträge.
12. Die ABG gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart wurden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt OEM nicht an, es sei denn, sie hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
Artikel 2: Angebote, Preise und Tarife
1. Jedes OEM Angebot ist für einen bestimmten Zeitraum gültig. Die Gültigkeitsdauer ist im Angebot aufgenommen. Angebote oder Vorschläge in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben wurden sind als Option anzumerken. OEM behält sich das Recht vor (verbindliche) Angebote innerhalb von 2 Werktagen einzuziehen.
2. Alle Preise sind Bruttopreise und sind exklusive:
a. Mehrwertsteuer;
b. Versand;
c. Reise, Unterkunft und Parkgebühren bei Präsenzseminaren;
d. Verwaltungskosten;
e. Kosten für Bücher, Lehrpläne und andere Schulungsunterlagen;
f. Kosten für Mittagessen, Kaffee, Tee, etc.;
g. Kosten im Rahmen der Ausbildung notwendiger Einrichtungen z.B. Hardware, Software, etc.;
h. Prüfungsgebühren.
3. Ein kombiniertes Angebot zusammengesetzt aus mehreren Paketen verpflichtet OEM nicht, einen Teil dieses Angebotes oder der angebotenen Leistungen zu liefern, insofern man nicht übereingekommen ist.
4. Die in einem Angebot genannten Preise oder Leistungen gelten nicht automatisch für weitere Lehrgänge oder Lieferungen von neuen Waren oder Leistungen.
5. Beispiele von Schulungsunterlagen, Beschreibungen in Prospekten oder Werbung oder sonstige Texte auf der OEM Website oder deren Partner sind unverbindlich, es können hieraus keine Rechte geltend gemacht werden.
6. a. Wenn zwischen Angebot und tatsächlicher Übereinkunft die Preise aufgrund von Gesetzen, Verordnungen, Währungsschwankungen oder Richtlinien gestiegen sind, ist OEM berechtigt die Preise der Kurse, Tarife der Trainer, Preise der erforderlichen Kursunterlagen, etc. entsprechend anzupassen.
b. Preisänderungen die innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss eintreten, berechtigen den Käufer den Vertrag schriftlich zu kündigen. Wenn der Käufer nach Bekanntgabe der Preisänderung nicht innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegt, darf OEM davon ausgehen das der Käufer der Änderung zustimmt.
Artikel 3: Vertragsabschluss.
1. Ein schriftlicher Vertragsabschluss zur Aus- oder Weiterbildung und Präsenzseminaren ist gültig, nach Unterschrift der Vertragsparteien.
2. Bei Bestellungen übers Internet, gilt ein Vertragsabschluss nach Einverständniserklärung des Kunden durch positives Beantworten des Angebots von OEM.
3. Vertragsparteien sind daran gebunden den Vertrag wie vereinbart zu erfüllen.
Artikel 4: Anmeldung für einen Kurs
1. Anmeldung eines Lehrgangs findet statt, durch die für den betreffenden Lehrgang angegebene Anmeldeprozedur. Bei der Anmeldung von Minderjährigen ist eine ausdrücklich, schriftliche Genehmigung von (einem Elternteil) den Eltern oder dem Vormund oder von der zuständigen Behörde erforderlich.
2. Zur Anmeldung eines offiziellen Examens muss eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses von sich oder dem Examenskandidaten eingereicht werden
3. OEM behält sich das Recht vor, eine Anmeldung für ein Examen abzulehnen, wenn ein Examen oder Lehrgang ausgebucht ist oder der Teilnehmer den Anforderungen nicht entspricht.
4. Wenn der gewünschte Kurs ausgebucht ist, wird OEM den Käufer schriftlich davon in Kenntnis stellen und eine Alternative bieten.
5. Wenn eine Anmeldung von OEM akzeptiert wurde und sich herausstellt, dass bei der Anmeldung bereitgestellte Informationen oder Dokumente nicht richtig oder unvollständig sind, wird OEM den Kunden hierüber informieren und einen Termin nennen bis wann die richtigen Daten eingereicht werden müssen. Wenn der Kunde diesen Termin verpasst, ist er sofort im Verzug. OEM hat dann das Recht, den Vertrag des Kunden oder des Teilnehmers sofort und ohne gerichtliche Intervention schriftlich zu kündigen. Der Vertragspartner ist verpflichtet OEM zu entschädigen für etwaige hieraus entstehende Verluste und OEM von Ansprüchen Dritter frei zu stellen.
6. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich sondern anders übereingekommen sind, wird das Wechseln eines bereits angemeldeten Teilnehmers nur möglich, nach schriftlichem Einverständnis von OEM. Der Kunde muss OEM alle relevanten Informationen/Dokumentationen dieses neuen Teilnehmers vor Anfang des Lehrganges überreichen. Der neue Teilnehmer muss außerdem den Voraussetzungen des Kurses entsprechen.
Artikel 5: Fernabsatzvertrag, Widerrufsrecht, Frist
1. Dieser Artikel gilt ausschließlich für Verbraucher die einen Kaufvertrag oder Ausbildungsvertrag auf Distanz, im Sinne von Artikel 46a Buch 7 des niederländischen BGB’s, abschließen.
2. Beim Abschluss eine Ausbildungsvertrages im Sinne eines Fernabsatzvertrages hat der Konsument eine Frist von 14 Kalendertagen (ab Vertragsdatum) um ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Kündigung findet mittels einer schriftlichen Mitteilung des Rücktritts an OEM statt. Kündigung eines Lehrgangs der sofort nach Anmeldung gestartet wird, ist nicht möglich.
3. Bei einem Fernvertrag hat der Kunde eine Widerrufsfrist von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Ware. Innerhalb dieser Frist kann der Verbraucher den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Der Rücktritt muss OEM schriftlich mitgeteilt werden. Die Waren müssen OEM ungeöffnet und unbeschädigt in der originalen Verpackung und auf Kosten und Risiko des Kunden, innerhalb der Widerrufsfrist zurückgegeben werden.
4. Rücktritt des Kaufvertrages gemäß Paragraph 3 ist nicht möglich für Waren die auf Wunsch des Kunden speziell für den Kunden angefertigt wurden.
5. OEM wird dem Kunden nach Rücktritt eines Kaufvertrages bereits getätigte Zahlungen schnellstens und nicht später als 14 Kalendertage zurückzahlen.
6. OEM hat das Recht zurückgeschickte Waren zu weigern oder nur einen Teil der Zahlungen zurückzuzahlen wenn die Waren nicht in der unbeschädigten originalen Verpackung zurück kommen, benutzt oder beschädigt sind. OEM wird den Kunden unmittelbar hierüber informieren.
Artikel 6: Einsetzen Dritter
Wenn es nötig ist um einen Vertrag ordnungsgemäß durchzuführen, darf OEM bei bestimmten Lieferungen oder Teillieferungen Dritte einsetzen.
Artikel 7: Pflichten der Kunden/des Auftraggebers
1. Der Kunde muss für die richtige Ausführung des Vertrags OEM alle benötigten Informationen/Dokumente rechtzeitig zur Verfügung stellen.
2. Der Kunde muss sicherstellen, dass die von ihm überreichten Unterlagen korrekt, vollständig und authentisch sind und gewährleistet das OEM nicht haftbar ist vor Ansprüche Dritter, zufolge nicht korrekter, unvollständiger oder nicht authentischer Informationen oder Dokumente.
3. Teilnehmer oder Kunden die Teilnehmer für einen Lehrgang anmelden, müssen Hausregeln und Anweisungen von OEM in Rahmen der Ausbildung befolgen oder dafür sorgen das diese befolgt werden.
4. Teilnehmer eines Lehrgangs oder Kunden die Teilnehmer an einem Lehrgang teilnehmen lassen, müssen sich immer so verhalten oder dafür Sorge tragen das andere Teilnehmer nicht gestört werden.
5. Von OEM zur Verfügung gestellte Waren oder andere Eigentümer müssen immer sorgfältig und konform der Anleitungen, Gebrauchsanweisungen oder Instruktionen behandelt oder genutzt werden.
6. Indem nicht oder nicht rechtzeitig an denen in diesem Paragraphen genannten Verpflichtungen entsprochen wird, oder wenn der Kunde die vereinbarte Vergütung nicht rechtzeitig gezahlt hat, hat OEM das Recht, die Gegenleistung auf zu schieben bis der Kunde seinen Verpflichtungen nach gekommen ist. OEM hat außerdem das Recht, Teilnehmern den Zutritt an einem Lehrgang zu verweigern, wenn der Zahlungspflicht nicht entsprochen wurde. Teilnehmer werden nicht unbegründet oder aus falschen Gründen geweigert. Der Kunde/Auftraggeber ist haftbar für alle Schäden die OEM erleidet und erklärt OEM nicht haftbar für eventuelle Ansprüche Dritter die hieraus entstehen. OEM ist nicht zur Zahlung von Schadensersatz oder Restitution der geleisteten Zahlungen dem Kunden gegenüber verpflichtet.
Artikel 8: Vertrauliche Informationen
1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur Geheimhaltung aller Informationen die im Rahmen der Durchführung des Vertrages ausgetauscht werden und wovon Vertragspartner angegeben haben, dass diese vertraulich sind. Vertragspartner werden diese Informationen nur an Dritte weiterleiten insofern diese zur Ausführung des Vertrages unbedingt erforderlich sind.
2. Vertragspartner werden angemessene Vorsichtsmaßnahmen treffen um vertrauliche Information geheim zu halten und haften für Mitarbeiter und Personen die bei der Ausführung des Vertrags mit diesen vertraulichen Informationen arbeiten.
3. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht, wenn eine der Parteien wegen Gesetzgebung oder Rechtsvorschriften oder einer gerichtlichen Verfügung angehalten ist, die Informationen zu veröffentlichen oder eine Berufung oder Verschonungsplicht für nicht empfänglich erklärt wird.
4. OEM darf zu jeder Zeit vereinbarte Dienstleistungen und Lieferungen veröffentlichen, inklusive der benutzten oder entwickelten Methoden und Arbeitsweisen oder sie wiederbenutzen ,insofern die Privatsphäre der Vertragspartner gewährleistet bleibt oder OEM hierfür ausdrücklich Zustimmung erhalten hat.
5. Wenn OEM eine Datenschutzerklärung nutzt, werden die darin genannten Informationen ausschließlich benutzt in Übereinstimmung der Bestimmungen dieses Statements.
Artikel 9: Die Ausführung des Lehrgangs
1. OEM setzt für die Lehrgänge qualifizierte Lehrer ein.
2. OEM tut alles daran die Lehrgänge an den geplanten und im Vorfeld mitgeteilten Daten durchzuführen und diese einzuhalten. Wenn die Zahl der Anmeldungen oder nicht vorhersehbare Umstände dies verhindern, behält OEM sich das Recht vor die geplanten Daten und Zeiten zu ändern.
3. OEM behält sich das Recht vor, organisatorische und/oder inhaltliche Änderungen in den Kursen anzubringen oder Trainer zu ersetzen im Falle von z.B. Krankheit.
4. Die genannten Änderungen geben den Vertragspartner nicht das Recht auf Schadensersatz, es sei denn OEM ist genötigt einen Teil oder den ganzen Lehrgang zu annullieren. Einen eventuell vom Vertragspartner bezahlter Lehrgang wird dann nach Redlichkeit vergütet.
5. OEM wird Änderungen des Programms schnellst möglich mit dem Vertragspartner kommunizieren.
10: Lieferung, Liefertermin
1. Vereinbarte Termine für Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen können nicht als verbindliche Termine angesehen werden. Sollte OEM seinen Verpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommen, wird der Vertragspartner hiervon schriftlich in Kenntnis gesetzt, wobei eine angemessene Frist gestellt wird um den Verpflichtung nachzukommen.
2. Bei Verträgen mit Endverbrauchern werden die bestellten Waren spätestens 30 Tage nach der Bestellung geliefert. Sollte Lieferung innerhalb dieses Termins nicht möglich sein, informiert OEM den Endverbraucher unverzüglich. Der Kunde hat die Möglichkeit innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe eventuelle Zahlungen zurückzufordern. Sollte der Kunde dies in Anspruch nehmen wird OEM dem Kunden innerhalb von 30 Tagen sein Geld zurückerstattet.
3. OEM hat das Recht auf Teillieferungen, wobei Teillieferungen einzeln in Rechnung gestellt werden können.
4. Im Moment der Lieferung geht das Risiko der Waren direkt auf den Vertragspartner über. Darunter wird verstanden, der Zeitpunkt an dem die Waren das Lager oder den Laden von OEM verlassen oder der Moment in dem OEM den Vertragspartner informiert das die Waren von ihm abgeholt werden können.
5. Ausnahme des o.g. gilt für Konsumenten, der Lieferungszeitpunkt ist der Moment an dem die Waren für den Kunden bereitstehen.
6. Der Versand der bestellten Ware findet auf einer von OEM bestimmten Art und Weise statt, auf Risiko und Rechnung des Kunden. OEM haftet nicht für Schäden als Folge des Versandes.
7. Ausnahme des o.g. gilt für Konsumenten deren Versand der bestellten Güter auf Rechnung des Kunden ist, das Risiko aber von OEM getragen wird.
8. Wenn Risiken des Vertragspartners dazu führen, dass die bestellten Waren und Güter nicht wie vereinbart geliefert oder abgeholt werden können, behält sich OEM das Recht vor die Güter auf Rechnung des Kunden einzulagern. Der Kunde muss OEM innerhalb eines ihm gestellten Termins nach Mitteilung über die Warenein-lagerung, die Waren liefern oder die Güter innerhalb des Termins abholen.
9. Wenn der Vertragspartner nicht innerhalb der gestellten Frist seiner Abnahmepflicht nachkommt, ist er sofort in Verzug. OEM ist berechtigt den Vertrag schriftlich ungültig oder Teils ungültig zu erklären und die Waren an Dritte zu verkaufen ohne das hieraus für OEM eine Kostenrückerstattung an Vertragspartner zur Verrechnung der Kosten, Schäden oder Zinsen erfolgt. Vertragspartner ist jedoch gehalten, OEM eventuelle Kosten für Lagerung, Vertragsschäden, Gewinnausfall oder andere Schäden zu erstatten.
10. Eine vereinbarte Lieferfrist ist erst dann gültig, ab den Moment, wenn OEM alle für die Lieferung benötigten Informationen und eventuelle Vorauszahlungen erhalten hat. Wenn dies verzögert ist, wird der Liefertermin dementsprechend verspätet.
Artikel 11: Reklamationen
1. Die andere Partei ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Erhalt auf sichtbare Schäden und Fehler zu prüfen. Diese müssen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch 5 Arbeitstage nach Zahlungseingang, an OEM schriftlich gemeldet werden.
2. Beschwerden über einen Teil oder über das gesamte Programm werden möglichst direkt während des Trainings vorgelegt - jedoch nicht später als 3 Monate nach Abschluss der Ausbildung. Diese müssen schriftlich an OEM gemeldet werden.
3. Falls Beschwerden nicht innerhalb der genannten Fristen an OEM mitgeteilt werden, gilt die Ware als zugegangen und das Programm als erfüllt.
4. Beschwerden ermöglichen keinen Aufschub der Zahlungsverpflichtung der anderen Partei.
5. Der vorherige Absatz gilt nicht für den Verbraucher.
6. Die Gegenpartei muss es OEM ermöglichen die Beschwerde zu untersuchen und alle relevanten Informationen mitteilen. Eventuell hierdurch entstandene Kosten sind durch die andere Partei zu tragen, es sei denn die Beschwerde erweist sich als begründet. Der Transport ist Risiko der anderen Partei.
7. Rücksendungen erfolgen in Originalverpackung oder einer anderen von OEM vorgegebenen Verpackung.
8. Beschwerden sind nicht möglich die nach Erhalt in der Zusammenstellung teilweise oder ganz verändert wurden oder anderweitig bearbeitet wurden.
9. Wenn eine Beschwerde berechtigt ist, wird OEM diese nach Wunsch reparieren oder ersetzen, Ausbildungen können ganz oder zum Teil erneut angeboten werden. Wenn es einen zusätzlichen Schaden betrifft, gelten die Bestimmungen dieser Bedingungen und Voraussetzungen des Artikels Haftung.
10. Ungeachtet des vorstehenden Absatzes hat der Verbraucher die Wahl zwischen Reparatur oder Ersatz der Ware oder als noch Teilnahme an der Schulung, es sei denn es ist nicht angemessen dies von OEM zu verlangen.
Artikel 12: Garantien
1. OEM stellt sicher, dass die vereinbarten Lieferungen und Ausbildungen ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit den Normen der Branche durchgeführt werden. Es gibt keine weitere Garantie, als die die ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist.
2. OEM übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Ausbildung/Schulung die der Teilnehmer folgt an seine vorherige Ausbilung/Schulausbildung anschließt oder bezweckte Weiterbildung. Das liegt in der Verantwortlichkeit des Teilnehmers
3. An von OEM entwickeltem und/oder zusammengestelltem Schulungsmaterial wurde sorgfältig gearbeitet um gemeinsam das Beste zu erreichen. Allerdings kann OEM keine Garantie geben auf eine vor dem Start des Trainings erschiene Revision oder sonstige Veränderung.
4. Es kann kein Gespräch über eine Garantie erfolgen, wenn die andere Partei den vereinbarten Preis für die Waren oder eine vereinbartes Honorar für den Kurs noch nicht gezahlt hat.
5. Dieser Absatz gilt nicht für den Verbraucher.
Artikel 13: Haftung
1. Außerhalb der ausdrücklich vereinbarten oder garantierten Erstausrüster-Qualität und / oder Ergebnisse akzeptiert OEM keine Haftung.
2. Ungeachtet des vorherigen Absatzes dieses Artikels, ist OEM nur haftbar für direkte Schäden. Jegliche Haftung von OEM für Folgeschäden, einschließlich entgangenem Gewinns und / oder Verlust, Verspätung und/oder Personen oder Verletzungen, ist ausgeschlossen.
3. Die andere Partei muss alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung des Schadens ergreifen.
4. Wenn OEM für Schäden der Gegenpartei haftet, dann ist die Schadensersatz-pflicht von OEM zu allen Zeiten beschränkt auf den maximalen Betrag der durch den Versicherer ausgezahlt wird im Falle eines Schadens. Sollte der Versicherer von OEM nicht auszahlen oder der Schaden nicht unter die Versicherung von OEM fallen, beschränkt sich die Schadensersatzpflicht von OEM maximal auf den Rechnungsbetrag der Schulung oder der gelieferten Schulungsunterlagen.
5. Die Gegenpartie muss innerhalb von 3 Monaten OEM nach bekannt werden des Schadens oder nachdem dieser bekannt hätte sein müssen, diesen melden
6. Im Gegensatz zu vorhergehendem Paragraphen gilt für Verbraucher eine Frist von 6 Monaten.
7. Die andere Partei kann nicht auf garantierte Qualität und / oder Ergebnissen oder aus anderen Gründen OEM haftbar stellen, wenn der Schaden eingetreten ist durch:
a. nicht nachkommen der Anweisungen von OEM, Ratschlägen, Weisungen usw. Verwendung des Unternehmens oder der Schulungsunterlagen;
b. durch Fehler oder fehlerhafte Informationen, die OEM von oder im Namen der anderen Partei erhalten hat;
c. Anweisungen von oder im Namen der anderen Partei;
d. weil das Wissen der anderen Partei für die Ausbildung nicht ausreichend ist.
8. Die andere Partei ist in den Fällen des vorigen Absatzes voll haftbar für alle daraus entstandenen Schäden.
9. Die Haftungsbeschränkungen in diesem Artikel gelten nicht, wenn der Schaden auf einer vorsätzlichen und / oder bewussten Unachtsamkeit von OEM oder der Führungskräfte auf Vorstandsniveau beruhen oder wenn zwingende gesetzliche Bestimmungen dem entgegen stehen. Nur in diesen Fällen OEM freizustellen, die andere Partei für jegliche Ansprüche von Dritten gegen die andere Partei.
Artikel 14: Zahlung von den Unternehmen selbst/untereinander (B2B)
1. OEM hat das Recht (teilweise) Vorauszahlungen oder andere Sicherheiten zu verlangen.
2. Die Zahlung hat innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern die Parteien nicht eine andere Zahlungsfrist schriftlich vereinbart haben. Darüber hinaus ist die Richtigkeit einer Rechnung definitiv, wenn die andere Partei keinen Einwand innerhalb der Zahlungsfrist eingelegt hat.
3. Wird eine Rechnung nach Ablauf der Frist nicht vollständig bezahlt, kann OEM Verzugszinsen berechnen. Kumuliert in Höhe von 2% pro Monat, Teile eines Monats werden als ganzer Monat gerechnet.
4. Wenn auf Nachfrage von OEM die Zahlung noch immer aussteht, hat OEM das Recht außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrages, mit einem Minimum von € 150,00, zu berechnen. (Artikel 6:83 BW)
5. Bei nicht vollständiger Zahlung durch die andere Partei, hat OEM das Recht, die Vereinbarung ohne vorherige Ankündigung zu kündigen oder auszusetzen bis diese beglichen ist. Dies gilt auch bei Zweifel an der Bonität der Gegenpartei.
6. Durch die Gegenpartei getätigte Bezahlungen werden von OEM in Abzug gebracht von noch offenstehenden Kosten, wie Zinsen oder andere Kosten. Es wird von der ältesten Forderung abgezogen.
7. Sollte die Gegenpartei im Namen Dritter handeln, darf die Gegenpartei Forderungen von OEM nicht verrechnen mit eventuellen Gegenforderungen die er bei OEM hat. Des weiteren wird für Händler die Möglichkeit der Verschiebung der Gegenpartei ausgeschlossen. Bei Bestimmungen gelten übrigens auch, wenn die Gegenpartei (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt oder für Konkurs erklärt wird. 8. Für alle periodischen Zahlungen und / oder Zahlungsvereinbarungen gilt, das von der Gegenpartei/dem Vertragspartner bei vorzeitiger Beendigung der Ausbildung, die in diesem Moment noch offenstehenden Zahlungen, direkt gefordert werden können.
Artikel 15: Zahlung der Verbraucher
1. OEM hat das Recht (teilweise) Vorauszahlungen oder andere Sicherheiten für die Zahlung zu verlangen. Es kann bis zu 50% des vereinbarten Preises verlangt werden.
2. Die Zahlung hat innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern die Parteien nicht eine andere Zahlungsfrist schriftlich vereinbart haben. Darüber hinaus steht die Richtigkeit einer Rechnung fest, wenn der Verbraucher nicht innerhalb der Zahlungsfrist Einwand erhoben hat.
3. Wird eine Rechnung nach Ablauf der Frist nicht vollständig bezahlt oder konnte kein automatischer Rechnungseinzug erfolgen, kann OEM dem Verbraucher Verzugszinsen in Höhe von 2% pro Monat berechnen. Teile eines Monats werden als ganzer Monat gezählt. (Artikel 6:119 BW)
4. Wenn die Zahlung noch aussteht, hat OEM das Recht dem Verbraucher außergerichtlichen Inkassokosten zu berechnen. OEM verschickt dann erst eine Mahnung und bietet die Möglichkeit innerhalb einer erneuten Zahlungsfrist von 14 Tagen, die Rechnung zu begleichen. Inkassokosten werden im Schreiben genannt.
5. Die außergerichtlichen Inkassokosten im Sinne des vorigen Absatzes sind:
15% der Menge des Kapitals auf die ersten € 2.500,00 der Forderung (mit einem Minimum von € 40,00);
b. 10% der Menge des Kapitals der nächsten € 2.500,00 der Forderung;
c. 5% der Menge des Kapitals der nächsten € 5.000,00 der Forderung;
d. 1% der Menge des Kapitals der nächsten € 190,000.00 der Forderung;
e. 0,5% des Überschusses des Nennbetrags.
All dies mit einem absoluten Maximum von € 6,775.00.
6. Die Berechnung der außergerichtlichen Inkassokosten ist über ein Jahr möglich, in diesem Jahr in Übereinstimmung mit Absatz 3 dieses Artikels kumulierte aufgelaufene Verzugszinsen können erhöht werden.
7. Erfolgt keine vollständige Zahlung durch den Verbraucher, hat OEM das Recht die Vereinbarung ohne vorherige Ankündigung zu kündigen oder auszusetzen bis der Verbraucher seinen Verpflichtungen nach kommt.
8. Zahlungen der anderen Partei erfolgen mit den durch OEM berechneten Zinsen und Kosten. Es muss erst die Rechnung beglichen werden, die am längsten offen steht. Es sei denn der Verbraucher teilt schriftlich mit, dass es sich um eine andere Rechnung handelt.
9. Für alle periodischen Zahlungen und / oder Zahlungsvereinbarungen gilt, das von der Gegenpartei/dem Vertragspartner bei vorzeitiger Beendigung der Ausbildung, die in diesem Moment noch offenstehenden Zahlungen, direkt gefordert werden können.
Artikel 16: Eigentumsvorbehalt
1. OEM behält das Recht auf Eigentum an allen gelieferten Gegenstände bis zum Zeitpunkt der Lieferung, wenn die Partei bereits gezahlt hat.
2. Die im vorigen Absatz genannten Zahlungsverpflichtungen bestehen aus dem bezahlen des Kaufpreises der Güter/Waren, erhöht um die Forderungen aus verrichteter Tätigkeit die mit der Lieferung im Zusammenhang stehen und Forderungen wobei die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, wie dem Bezahlen von Schadensersatz, außergerichtliche Inkassokosten, Zinsen und eventuellen Bußgeldern.
3. Solange die gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, kann die andere Partei nicht über die Waren verfügen. Des weiteren darf die Ware nicht entfremdet, verpfändet oder anderweitig genutzt werden, ohne schriftliche Zustimmung von OEM.
4. Die Gegenpartei ist verpflichtet OEM direkt schriftlich zu informieren, als Dritte behaupten Eigentümerrechte oder andere Recht zu entlehnen an Güter die unter Eigentumsvorbehalt stehen.
5. Die Gegenpartei muss die Güter die unter Eigentumsvorbehalt stehen, sorgfältig und als identifizierbares Eigentum von OEM bewahren.
6. Wenn die Gegenpartei im Gegensatz zu den im vorherigen Artikel genannten Bedingungen handelt oder OEM sich auf den Eigentumsvorbehalt beruft, haben OEM und seine Mitarbeiter das Recht, das Terrain zu betreten und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Güter zurück zu holen. Das ist unberührt vom Recht von OEM auf Schadensersatz, entgangen Gewinne und Zinsen und OEM hat das Recht die Vereinbarung schriftlich zu entbinden.
Artikel 17: Rechte des geistigen Eigentums
1. OEM ist und bleibt Inhaber aller Rechte am geistigen Eigentum welches Ruht auf, hervorgekommen ist, in Bezug steht mit und/oder gehört zu denen von OEM getroffenen Vereinbarungen für Ausbildungen/Schulungen und geliefertem Ausbildungsmaterial. Es sei denn die Parteien haben etwas anderes schriftlich vereinbart.
2. Die Ausübung der Rechte im Sinne des vorstehenden Absatzes, während und nach Ende der Ausführung der Vereinbarung, sind ausschließlich OEM vorbehalten. 3. Es ist der Gegenpartei untersagt die Schulungsmaterialien an Dritte weiterzureichen, Dritten Einsicht zu gewähren oder diese zu Vervielfältigen, ohne vorhergehende schriftliche Genehmigung von OEM.
4. Die Gegenpartei/der Vertragspartner garantiert, dass alle durch sie/ihn an OEM vermittelten Informationen, sowie im Rahmen der Ausbildung/Schulung zur Verfügung gestellten Texte, vervielfältigte Arbeiten nicht gegen das Urheberrecht verstoßen oder gegen andere Rechte am geistigen Eigentum Dritter. Die Gegenpartei ist haftbar für eventuellen Schaden den OEM dadurch erleidet und schützt OEM gegen die Haftpflicht bei Ansprüchen Dritter.
Artikel 18: Insolvenz, Inkompetenz etc.
1. OEM hat das Recht die Vereinbarung ohne nähere Inverzugsetzung, durch eine schriftliche Erklärung an die Gegenpartei aufzulösen, ab dem Zeitpunkt, wenn die Gegenpartei:
a. Konkurs ist, oder einen Insolvenzantrag gestellt hat;
b. (vorläufige) Aussetzung von Zahlungen anfragt;
c. betroffen ist von vollstreckbarer Beschlagnahme;
d. unter Zwangsverwaltung kommt;
e. Handlungsfähigkeit erklärt wird in Bezug auf sein Vermögen oder Teile davon.
2. Die Gegenpartei muss den Kurator oder Insolvenzverwalter jeder Zeit über den Inhalt der Vereinbarung und diese Allgemeinen Geschäftsverbindungen (AGB) informieren.
Artikel 19: Höhere Gewalt
1. Im Falle von höherer Gewalt bei der Gegenpartei oder OEM, ist OEM berechtigt die Vereinbarung ohne gerichtliche Intervention, in Form einer schriftlichen Mitteilung an die Gegenpartei auf zu lösen oder seine Verpflichtungen der Gegenpartei gegenüber auf angemessene Zeit zu verschieben ohne Schadensersatz-verpflichtung.
2. Unter höherer Gewalt wird im Kader dieser AGB verstanden, ein nicht OEM zuzurechnender Mangel, der durch ihn eingesetzte Dritte oder Zulieferer oder übrige schwerwiegende Gründe gegenüber OEM zustande gekommen sind.
3. Unter Umständen höherer Gewalt werden u.a. verstanden: Krieg, Aufruhr, Mobilisation, Unruhen im In- und Ausland, behördliche Maßnahmen, Streik in der Organisation von OEM und/oder der Gegenpartei oder drohender Streik, Veränderungen des Wechselkurses zum Zeitpunkt der Vereinbarung, Störungen durch Brand, Einbruch, Sabotage, Stromausfälle, Ausfälle der Telefon- und/oder Internetverbindung, Krankheit oder Versterben des Dozenten, wobei OEM nicht mehr zeitnah für Ersatz sorgen kann. Was berechtigter Weise von OEM verlangt werden kann, muss gesehen der Tatsachen und Umstände gut geprüft werden (welche Ausbildung, welcher Dozent, wie viel Zeit liegt zwischen Bekanntwerden der Situation und dem Beginn der Ausbildung). Finden o.g. Umstände 48 Stunden vor Anfang statt, kann nicht mehr von einem gerechtfertigten Zeitraum ausgegangen werden, um Ersatz zu beschaffen.
4. Tritt höherer Gewalt ein, während die Vereinbarung bereits teilweise ausgeführt worden ist, so ist die Gegenpartei verpflichtet ihren Verpflichtungen bis zu diesem Zeitpunkt nach zu kommen.
Artikel 20: Stornierung/Kündigung Ausbildungsvereinbarungen (B2B)
1. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten nicht für Kündigungen innerhalb der Frist nach Artikel 5.
2. Wenn die Gegenpartei (die im Auftrag einer anderen Firma handelt) ihre Anmeldung für einen Kurs stornieren möchte, muss dies OEM schriftlich mitgeteilt werden. Es sei denn die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Stornierung erfolgt unter Beachtung der folgenden Gebühren:
a. kostenlose Stornierung kann bis 6 Wochen vor Anfang der Ausbildung/des Kurses erfolgen (Tag der Ausbildung nicht mitgerechnet). Jedoch ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,00 an OEM zu entrichten;
b. bei Stornierung von 6 Wochen bis zwei Wochen vor Anfang (Tag der Ausbildung nicht mitgerechnet) dient eine Gebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Betrages an OEM entrichtet zu werden;
c. bei Stornierung innerhalb von 2 Wochen vor Anfang (Tag der Ausbildung nicht mitgerechnet) dient der vereinbarte Gesamtbetrag entrichtet zu werden.
3. Unabhängig von den hier oben genannten Gebühren, ist die Gegenpartei OEM gegenüber verpflichtet, alle durch OEM gemachten Kosten bei Dritten (Ausbilder, Dozenten, Räumlichkeiten, Kosten für Material) zu übernehmen. OEM wird die definitiv entstandenen Kosten, welche ihnen in Rechnung gestellt worden sind, bei der Gegenpartei einfordern.
4. Die Gegenpartei ist Dritten gegenüber haftbar für die Folgen der Stornierung und entbindet OEM von daraus entstehenden Ansprüchen Dritter.
5. OEM hat das Recht, alle bereits durch die Gegenpartei geleisteten Zahlungen mit noch offenen Gebühren zu verrechnen, oder mit anderen Forderungen der Gegenpartei.
6. Bei Vertagung der Ausführung der Vereinbarung auf Wunsch der Gegenpartei, kann OEM alle zu diesem Zeitpunkt bereits gemachten Kosten direkt bei der Gegenpartei einfordern. Außerdem ist OEM berechtigt alle in dieser Periode gemachten oder noch zu tätigenden Kosten der Gegenpartei in Rechnung zu stellen. 7. Sollte die Ausführung der Vereinbarung nach Vertagung nicht mehr erfolgen, hat OEM das Recht die Vereinbarung schriftlich zu entbinden. Erfolgt die Ausführung nach vereinbartem Zeitraum der Vertagung, so muss die Gegenpartei eventuell hier durch angefallene Kosten OEM vergüten.
Artikel 21: Anwendbares Recht / Gerichtsstand
1. Für Vereinbarungen zwischen OEM und Vertragspartner gilt ausschließlich niederländisches Recht.
2. Das Wiener Kaufrechtsübereinkommen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Eventuelle Konflikte werden beim zuständigen Gericht am Firmensitz von OEM eingereicht. Außer OEM hat einen Konflikt mit der Gegenpartei, dann wird dies beim zuständigen Gericht der Gegenpartei eingereicht.
4. Der Endverbraucher kann Streitigkeiten bei dem für ihn zuständigen Gericht einreichen. Dies muss innerhalb eines Monats nach dem OEM den Verbraucher informiert hat, erfolgen.
5. Wenn der Vertragspartner seinen Sitz außerhalb der Niederlande hat, behält sich OEM das Recht vor, den Konflikt beim zuständigen Gericht des Landes des Vertragspartners einzureichen.